Die wichtigsten Schweizer Sozialversicherungen bei Pflegebedarf

Krankenkasse, IV, EL, Hilflosenentschädigung, Arbeitsrecht - Sozialversicherungen können ein wahres Labyrinth sein! Aber keine Sorge: Wir helfen Ihnen, den Durchblick zu behalten. Im Blogbeitrag erfahren Sie die wichtigsten Punkte, um die bestmögliche Beratung und Unterstützung für Sie und Ihre Liebsten zu erhalten.

Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP)

Die obligatorische Krankenkasse bezahlt Leistungen der Grundpflege, die durch Angehörige erbracht werden. Wenn Sie Ihre Liebsten bei der Körperpflege, beim Toilettengang, beim An- und Auskleiden, bei der Mobilisation oder bei der Nahrungsaufnahme unterstützen, haben Sie ein Recht auf einen Lohn. Voraussetzung: Eine Bedarfsabklärung durch eine dipl. Pflegefachfrau, sowie eine Anstellung bei einer Spitex-Organisation – wie beispielsweise Carela.

Invalidenversicherung (IV)

Die IV unterstützt Menschen finanziell, die aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft komplett oder teilweise arbeitsunfähig sind und allenfalls sogar Hilfe bei alltäglichen Lebensverrichtungen brauchen. Die IV leistet auch Unterstützung bei bestimmten Hilfsmitteln (siehe diese Liste). Weiter bezahlt sie Schulungen, Therapien und den sogenannten Assistenzbeitrag. Ob eine pflegebedürftige Person Anspruch auf eine IV hat, klären Sie am besten mit dem behandelnden Arzt / der behandelnden Ärztin oder direkt bei Ihrer kantonalen Sozialversicherungs-Anstalt (SVA). Eine ausführliche Erklärung finden Sie hier: SVA - Invalidenversicherung (IV)

Ergänzungsleistungen (EL)

Die EL ist für Menschen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die notwendigen Lebenshaltungskosten zu decken. Wenn Sie jemanden pflegen, der sehr wenig oder kein Einkommen hat, lohnt es sich, bei der eigenen Gemeinde einen Antrag zu stellen. Eine ausführliche Erklärung finden Sie hier: SVA - Ergänzungsleistungen (EL).

Hilflosenentschädigung (HE)

Anders als die Ergänzungsleistungen ist die Hilflosenentschädigung nicht einkommensabhängig. Sie steht Menschen zu, die aufgrund einer Behinderung oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung auf die Betreuung und Pflege Dritter angewiesen sind. Diese Entschädigung kann unabhängig vom Einkommen beantragt werden und ist besonders für pflegende Angehörige eine wichtige Unterstützung. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der SVA Ihres Wohnkantons oder Sie fragen die behandelnde Ärztin / den behandelnden Arzt. Ligen oder die Pro Senectute geben auch Auskunft und Beratungen dazu.

Unfallversicherung (UVG)

Die Unfallversicherung deckt Kosten bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Nichtberufsunfällen (für Erwerbstätige). Falls nicht durch den Arbeitgeber übernommen, muss diese eigenständig über die obligatorische Grundversicherung bezahlt werden. Die UVG übernimmt Kosten für Pflege und Betreuung, wenn der Pflegebedarf infolge eines versicherten Unfalls oder einer Berufskrankheit entsteht.

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Voraussetzung ist Erreichen des Rentenalters von 65 Jahren (Stand 2025) und die Einzahlung von mindestens 1 Jahr AHV-Beiträge. Für die volle Rente sind mind. 44 Beitragsjahre notwendig. Der Zweck ist die Sicherung des Existenzbedarfs im Alter oder für Hinterbliebene. Die AHV ist die finanzielle Grundlage für Rentner*innen. Sie ist indirekt relevant, da sie die Basis für weitere Leistungen (z.B. EL) bildet, die Pflege mitfinanzieren können.

Arbeitsrecht

Pflegende Angehörige nehmen in vielen Fällen eine Sonderrolle ein. Selbst wenn sie formal bei einer Spitexorganisation angestellt sind, fallen sie in eine Grauzone zwischen formellem Arbeitsverhältnis und familiärer Pflegeverantwortung. Das klassische Arbeitsrecht stösst hier an seine Grenzen, weil es für industrielle oder betriebliche Kontexte geschaffen wurde, nicht für private Pflegesituationen. Diese Lücke im Gesetz wird zunehmend als Problem erkannt, aber es fehlt bislang an klaren gesetzlichen Regelungen, die diese spezielle Situation angemessen abbilden.

Beratung und Unterstützung nutzen

Nutzen Sie die Beratung und Unterstützung, die Ihnen zur Verfügung stehen! Es gibt viele Organisationen und Stellen, die pflegende Angehörige beraten und unterstützen können oder als Entlastungshilfe funktionieren können. Zum Beispiel Sozialdienste, div. Ligen, Pro Senectute oder auch wir von Carela. Zögern Sie nicht, Hilfe zu holen, um die besten Entscheidungen für euch und eure Lieben zu treffen.

grafische Darstellung der Schweizer Sozialversicherungen bei Pflegebedarf

Für pflegende Angehörige mit einer Anstellung bei Carela hilft unsere Sozialversicherungsbeauftragte bei allfälligen Fragen und Unsicherheiten gerne weiter.

Sind Sie interessiert an Carela? Melden Sie sich bei uns