Carela-Pflegetipps: 5 wichtige Punkte zu den Schweizer Sozialversicherungen
Krankenkasse, VI, EL, Hilflosenentschädigung - Sozialversicherungen können ein wahres Labyrinth sein! Aber keine Sorge: Wir helfen Ihnen, den Durchblick zu behalten. Im Blogbeitrag erfahren Sie die 5 wichtigsten Punkte, um die bestmögliche Unterstützung für Sie und Ihre Liebsten zu erhalten.
Leistungen der Krankenkassen
Die obligatorische Krankenkasse bezahlt Leistungen der Grundpflege, die durch Angehörige erbracht werden. Wenn Sie Ihre Liebsten bei der Körperpflege, beim Toilettengang, beim An- und Auskleiden, bei der Mobilisation oder bei der Nahrungsaufnahme unterstützen, haben Sie ein Recht auf einen Lohn. Voraussetzung: Eine Bedarfsabklärung durch eine pflegende Angehörige Person, sowie eine Anstellung bei einer Spitex-Organisation – wie beispielsweise Carela.
Invalidenversicherung (IV)
Die IV unterstützt Menschen finanziell, die aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft komplett oder teilweise arbeitsunfähig sind und allenfalls sogar Hilfe bei alltäglichen Lebensverrichtungen brauchen. Die IV leistet auch Unterstützung bei bestimmten Hilfsmitteln (siehe diese Liste). Weiter bezahlt sie Schulungen, Therapien und den sogenannten Assistenzbeitrag. Ob eine pflegebedürftige Person Anspruch auf eine IV hat, klären Sie am besten mit dem behandelnden Arzt / der behandelnden Ärztin oder direkt bei Ihrer kantonalen Sozialversicherungs-Anstalt (SVA). Eine ausführliche Erklärung finden Sie hier: SVA - Invalidenversicherung (IV)
Ergänzungsleistungen (EL)
Die EL ist für Menschen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die notwendigen Lebenshaltungskosten zu decken. Wenn Sie jemanden pflegen, der sehr wenig oder kein Einkommen hat, lohnt es sich, bei der eigenen Gemeinde einen Antrag zu stellen. Eine ausführliche Erklärung finden Sie hier: SVA - Ergänzungsleistungen (EL).
Hilflosenentschädigung (Teil der IV)
Anders als die Ergänzungsleistungen ist die Hilflosenentschädigung nicht einkommensabhängig. Sie steht Menschen zu, die aufgrund einer Behinderung oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung auf die Hilfe Dritter angewiesen sind. Diese Entschädigung kann unabhängig vom Einkommen beantragt werden und ist besonders für pflegende Angehörige eine wichtige Unterstützung. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der SVA Ihres Wohnkantons oder Sie fragen die behandelnde Ärztin / den behandelnden Arzt. Ligen oder die Pro Senectute geben auch Auskunft und Beratungen dazu.
Beratung und Unterstützung nutzen
Nutzen Sie die Beratung und Unterstützung, die Ihnen zur Verfügung stehen! Es gibt viele Organisationen und Stellen, die pflegende Angehörige beraten und unterstützen können. Zum Beispiel Sozialdienste, div. Ligen, Pro Senectute oder auch wir von Carela. Zögern Sie nicht, Hilfe zu holen, um die besten Entscheidungen für euch und eure Lieben zu treffen.
Haben Sie noch Fragen zu den Sozialversicherungen oder brauchen Sie weitere Informationen? Melden Sie sich jederzeit bei uns.