Anstellung als pflegende Angehörige: Wer wird wofür vergütet?
Durch regelmässige Gespräche mit pflegenden Angehörigen und zahlreiche Medienberichte wissen wir, dass bei einer Anstellung von pflegenden Angehörigen vor allem eine Frage Unsicherheit schafft: Wer wird wofür vergütet? In diesem Beitrag klären wir auf.
Wer gilt alspflegende Angehörige?
Der Begriff «pflegende Angehörige» kann auf den ersten Blick etwas verwirrend erscheinen. Dennentscheidend für eine Anstellung ist nicht der Verwandtschaftsgrad, sondern die regelmässige und substanzielle Unterstützung, sowie die Verantwortung gegenüber der zu pflegenden Person.
Gemäss den Administrativverträgen der Krankenkassen- und Spitex-Verbände gelten Personen als pflegende Angehörige, die
- direkt mit der pflegebedürftigen Person verwandt sind (u.a. (Ehe-)Partner*innen, Geschwister, Kinder, Eltern von Kindern mit Beeinträchtigung)
- oder aus dem engen Lebensumfeld stammen (u.a. Nachbar*in, Freund*in).
Wichtig ist zudem, dass die Person, die die Pflege übernehmen möchte, körperlich und mental in der Lage ist, die Pflege durchzuführen. Hier spielt auch die Beziehung zur gepflegten Person eine Rolle.
Bei Carela prüfen wir vorab und während der Begleitung regelmässig, ob eine Person geografisch, physisch und psychisch in der Lage ist, die Pflege durchzuführen. Schliesslich ist es zentral, dass sich sowohl der oder die pflegende Angehörige als auch der oder die Klient*in wohlfühlt.
WelcheLeistungen werden vergütet?
In der Schweiz gibt es eine klare Unterscheidung zwischen Betreuung und Pflege. 2019 hat das Bundesgericht entschieden, dass nur, als pflegende*r Angehörige*r angestellt und von der obligatorischen Krankenkasse vergütet werden kann, wer sogenannte grundpflegerische Leistungen erbringt. Diese sind in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV c-Leistungen) klar festgelegt.
Die Grundpflege umfasst Unterstützung bei Alltagsaktivitäten, die eine Person nicht mehr selbstständig bewältigen kann. Dazu gehören unter anderem:
- Hilfe bei der Körperpflege (z.B. Duschen, Baden und Waschen)
- Unterstützung beim An- und Ausziehen
- Hilfe beim Essen und Trinken
- Unterstützung beim Toilettengang
- Hilfe beim Aufstehen, Zubettgehen und Gehen
- Anlegen von Kompressionsstrümpfen
- Bewegungsübungen und Mobilisation
Betreuungsleistungen, wie Haushalt, Kochen, Waschen, Bügeln, Einkaufen, zum Arzt begleiten etc. zählen nicht als grundpflegerische Leistungen und werden entsprechend nicht vergütet.
Bei uns erhalten pflegende Angehörige für Pflegeleistungen pro Stunde CHF 35.30. Möchten Sie wissen, mit welchem Lohn sie für die von Ihnen erbrachten Leistungen rechnen können?
- Über unseren Stundenlohnrechner können Sie bereits einen ersten Eindruck gewinnen, wie viel Vergütung sie pro Monat für die oben genannten Grundpflege-Leistungen erhalten würden.
- In einem unverbindlichen telefonischen Gespräch können wir das auch gerne besprechen und abschätzen. Rufen Sie uns gerne an: 044 322 28 28